Infos zum Pilgertag

Mitarbeitende sollen die Möglichkeit zur Teilnahme am Pilgertag erhalten, soweit sie dienstlich abkömmlich sind. Sie werden dafür von der Arbeitsleistung am 19.09.2025 freigestellt. Als Arbeitszeit angerechnet wird die für diesen Tag vorgesehene individuelle arbeitstägliche bzw. dienstplanmäßige Soll- Arbeitszeit. Darüber hinaus (z.B. bei Teilzeitkräften) erfolgt keine Anrechnung von Arbeitszeit. Ist der 19.09.2025 ein arbeitsfreier Tag, erfolgt ebenfalls keine Anrechnung von Arbeitszeit. Fahrtkosten werden nicht übernommen, Arbeitszeitanrechnungen für Fahrzeiten sind nicht vorgesehen.