https://ozg-portal.bgw-online.de/document/OZG-100.7.1@ozg (Als Gast anmelden –> Rehabilitation und Leistung –> Arbeits- und Wegeunfall melden)
Die Meldung von Unfällen betrifft nicht nur die hauptamtlich Beschäftigten des Diakonischen Werkes Südtondern, sondern auch die ehrenamtlich Beschäftigten und Honorarkräfte.
Der Mitarbeitende, der länger als drei Tage arbeitsunfähig ist, muss gemeldet werden. Bei der Drei-Tage-Frist ist der Unfalltag nicht mitzuzählen, Samstage, Sonn- und Feiertage sind mitzuzählen. Tödliche Unfälle müssen sofort gemeldet werden.
Prüft bitte bei jedem Unfall, ob er – auch wenn es keiner Krankschreibung bedarf – meldepflichtig ist, wie z.B. bei einem Sturz, der im ersten Moment keine so große Schmerzen verursacht oder der Schnitt mit einem Messer, das eventuell Keime enthalten kann.
Die Meldung wird über die Personalabteilung dann an die Berufsgenossenschaft, die Mitarbeitervertretung und die ASIKOO (Dienstleister für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im DW Südtondern) weitergeleitet.
Bei Unfällen, die aufgrund von baulichen Ursachen, wie z.B. frei liegende Kabel oder lose Stufen, verursacht wurden, ist auch der Arbeitsschutz (Jan Ehlers) und der/die Sicherheitsbeauftragte für das Gebäude zu informieren, damit die Schäden schnellstens behoben werden können.
Natürlich gibt es auch Unfälle, die z.B. mit einem Pflaster schnell behoben werden können. Wenn Ihr Verbandsmaterial aus dem Verbandskasten raus gebt, ist dieses zu dokumentieren. Hierzu ist ein „Meldeblock Erste Hilfe“ beim Verbandskasten zu lagern. Die ausgefüllten Zettel sollen dann an einer zentralen Stelle gesammelt und abgelegt werden, damit diese – bei Bedarf – schnell zur Hand sind.“
https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/service/medien-arbeitshilfen/medien-center/verbandbuch-18958