Aus gegebenen Anlass gibt es hier die folgenden Unterlagen für die Abrechnung von Fahrtenbüchern:
– Verfahrensanweisung Dienstfahrten und Fahrtkostenabrechnung
– Vorlage Fahrtkosten-Abrechnung
– Eintragungsbeispiel Fahrtenbuch
Die Fahrtenbücher sollen 1/4 jährlich jedoch spätestens 1/2 jährlich abgerechnet werden.
Eine spätere Abrechnung ist nicht mehr möglich.
WICHTIG:
Die Abrechnung der Fahrtenbücher kann NUR mit der ausgefülten Vorlage Fahrtkosten-Abrechnung erfolgen.
Fahrtenbuch und Vorlage müssen vorliegen.