Abrechnung von Fahrtenbüchern

Aus gegebenen Anlass gibt es hier die folgenden Unterlagen für die Abrechnung von Fahrtenbüchern:

Verfahrensanweisung Dienstfahrten und Fahrtkostenabrechnung
Vorlage Fahrtkosten-Abrechnung
Eintragungsbeispiel Fahrtenbuch

Die Fahrtenbücher sollen 1/4 jährlich jedoch spätestens 1/2 jährlich abgerechnet werden.
Eine spätere Abrechnung ist nicht mehr möglich.

WICHTIG:
Die Abrechnung der Fahrtenbücher kann NUR mit der ausgefülten Vorlage Fahrtkosten-Abrechnung erfolgen.
Fahrtenbuch und Vorlage müssen vorliegen.

Sie haben hierfür nicht die nötigen Rechte.